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Inhaber
: Klaus Everding; Lange Straße 6; 31618 Liebenau
Zuständige Kammer : INNUNG DES KFZ HANDWERKS; Dieselstr. 28; 30827 Garbsen
Berufsbezeichnung : Handwerksmeister (verliehen in der Bundesrepublik
Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
Handwerksordnung
(Zu finden im Bundesgesetzblatt I, Seite 3074 in der Fassung vom 24. September
1998***)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE
187517011
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Der Gesetzestext:
ZUGANGSFREIHEIT UND INFORMATIONSPFLICHTEN
§ 5 Zugangsfreiheit
Teledienste sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.
§ 6 Allgemeine
Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens
folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und
ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,
bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und
unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der
Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder
erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur
zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die
entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von
Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21.
Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der
Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung
abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.16), oder im Sinne von Artikel 1
Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992
über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher
Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG
Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der
Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert
worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie
diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser
Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem
Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem
Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und
Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem
Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen
Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 7 Besondere
Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die
Bestandteil eines Teledienstes sind oder die einen solchen Dienst
darstellen, mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen zu
beachten.
1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen
sein.
2. Die natürliche oder juristische Person in deren Auftrag
kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar
sein.
3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und
Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen
für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar
und unzweideutig angegeben werden.
4. Preisausschreiben oder
Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und
die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und
unzweideutig angegeben werden.
Die Vorschriften des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt.
-
Für den InternethandelAllgemeine Geschäftsbedingungen
I.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die
Bestellung bei Neuwagen höchstens bis drei Wochen, bei neuwertigen
Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Gebrauchtwagen und bei Neuwagen,
die beim Verkäufer vorhanden sind, 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen)
gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme
der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils
genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der
Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu
unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten
und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers.
II. Preise
1. Alle Preise verstehen sich
ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Der angegebene Preis der Fahrzeuge ist
der Endpreis bei Selbstabholung. Bei Lieferung zum Endkunden werden die
Kosten entfernungsabhängig separat berechnet.
2. Bei Kaufverträgen mit
Endkunden gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung über die Dauer von
4 Monaten (Preisbindung). Sollte auf Grund von Lieferzeiten oder
Lieferverzögerungen eine Preisanpassung durch den Hersteller während der
Preisbindung stattfinden, so wird diese an den Käufer weiter berechnet
werden, wenn die Lieferung erst nach der 4-monatigen Preisbindung erfolgen
kann.Bei Kaufverträgen mit Kaufleuten, die als
Autohändler tätig sind, berechtigt eine Preisanpassung des Herstellers die
Firma Der Autofuchs zur entsprechenden Anpassung des Verkaufspreises auch
innerhalb der 4-monatigen Preisbindung.
3. Eine Änderung des
Mehrwertsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Seiten
zur entsprechenden Preisanpassung.
III.
Zahlung
1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe
des Fahrzeuges und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung
fällig. Die Zahlung kann nur per Überweisung oder mit LZB-Scheck vorgenommen
werden. Schecks werden nur zahlungshalber, nicht erfüllungsstatt angenommen.
Bei Scheckzahlung gilt als Erfüllung die Wertstellung auf dem Konto des
Verkäufers.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers
kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
aus dem Kaufvertrag beruht.
3. Gerät der Käufer mit der
Zahlung des Kaufpreises in Verzug, schuldet er dem Verkäufer für die Dauer
der Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent jährlich.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Lieferfristen sind, soweit
nicht anders schriftlich vereinbart, immer unverbindlich. Lieferfristen
beginnen mit Vertragsabschluss. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt
eine unverbindliche Regellieferzeit von 150 Tagen. Alle Lieferungen erfolgen
unter dem Vorbehalt der Eigenbelieferung.
2. Der Käufer kann sechs
Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist
verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei
Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der
Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf
Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter
Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten
Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus
vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung
verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß
Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 15% (bei Gebrauchtwagen 10%) des vereinbarten
Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während
er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den
vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht,
wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher
Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der
Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist
in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satz 4
und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Höhere Gewalt oder beim
Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den
Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den
Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist
zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten
Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten
Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
6. Konstruktions- oder
Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs
seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern
die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des
Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der
Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten
Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine
Rechte hergeleitet werden.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist
verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme
kann der Verkäufer von seinem gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt
der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der
Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen
höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt
bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden
Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum
Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist
der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der
Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer
des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des
Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer
darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt der
den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber
einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes
im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur
unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird
nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den
gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der
Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten
betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher
oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder
der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden
sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten
vertraglich eine Nutzung einräumen.
VII. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers
wegen Sachmängeln verjähren bei Neuwagen entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen in zwei Jahren. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist
für Neuwagen von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei Gebrauchtwagenkäufen
durch Verbraucher verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel nach
einem Jahr ab Auslieferung an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer erfolgt der Verkauf von Gebrauchtwagen unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung.
Weitergehende Ansprüche
bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder
etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer
Garantie.
2. Für die Abwicklung einer
Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf
Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder, nur bei Neuwagen, bei
anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes
anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den
Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen
ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige
auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen
eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des
betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur
für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu
wenden.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum
des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung
eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des
Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend
machen.
3. Durch Eigentumswechsel am
Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
4. Abschnitt VII Sachmangel
gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt
Abschnitt VIII Haftung.
VIII. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund
der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen
Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der
Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag
dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und
vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom
Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung
(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für
etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die
Versicherung. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der
bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines
Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen
Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende
Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig
verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch
gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht
für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer
für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
2. Unabhängig von einem
Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei
arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder
eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen
Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die
persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte
Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der
gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit
verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte
Haftungsbeschränkung entsprechend.
Die Haftungsbeschränkungen
dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
IX. Gerichtsstand
1. Für sämtliche
gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist
ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand
gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei
Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als
Gerichtsstand.
X. Herstellergarantie bei
EU-Neuwagen
Bei fast allen EU-Neuwagen beginnt
die Herstellergarantie bereits vor Auslieferung an den Kunden zu laufen.
Dieser Nachteil für den Kunden wird durch den in der Regel niedrigeren Preis
für das EU-Fahrzeug im Vergleich zu einem vergleichbaren Inlandsfahrzeug
kompensiert. Der vorzeitige Beginn der Herstellergarantie bei EU-Neuwagen
stellt somit keinen Sachmangel dar.
XI. Rückgaberecht bei
Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern / Widerrufsbelehrung
Wenn Verbraucher Fahrzeuge
über Fernkommunikationsmittel wie beispielsweise per Brief, per Telefon, per
Fax oder per E-Mail kaufen, kommt ein Fernabsatzvertrag mit der Aachener
Auto Agentur zustande. In diesem Fall gilt für Sie als Kunde folgendes:
1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) [oder wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die
Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der Ware beim Empfänger (ist Selbstabholung vereinbart, gilt das
Datum des Eingangs der Bereitstellungsanzeige/ Rechnung beim Kunden) und
auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312c Abs. 2
BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der
Sache]. Der Widerruf ist zu richten an: Der Autofuchs Kirchstr. 25 88138
Weißensberg
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und
ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei
der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht
zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der
Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie
Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
3. Kein Widerrufsrecht für
Bestellfahrzeuge
Das Widerrufsrecht gilt nur für
Bestandsfahrzeuge und nicht für Bestellfahrzeuge, die spezifisch nach
Kundenwunsch geordert und angefertigt werden.